ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Almec Supplies BV, mit Sitz an der Afrikalaan 2, 7681ND in Vroomshoop, eingetragen bei der Handelskammer Ost-Niederlande unter der Nummer 66374626. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch bei der Handelskammer Ost-Niederlande hinterlegt.
Artikel 1: Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die mit einem Großbuchstaben versehenen Begriffe die nachstehend beschriebene Bedeutung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
• Verkäufer:
Almec Supplies BV und alle ihr verbundenen Unternehmen und
Tochtergesellschaften;
• Käufer: Die Gegenpartei des Verkäufers;
• Parteien: Verkäufer und Käufer gemeinsam;
• Vertrag: Der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer;
• Produkte: Produkte wie in einem Vertrag, Angebot oder einer Offerte
beschrieben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lieferung von Waren
sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungen;
• Marken: Die Marken SQOON®, STORSON®, A-DAPT® und INKSAVE®, eingetragen beim
Markenamt, einschließlich aller Logos, Namensrechte und sonstiger geistiger
Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den genannten Marken;
• Premium+ Händler: Zertifizierte Händler, die die Bedingungen erfüllen, wie
sie von den Markeninhabern von SQOON®, STORSON®, A-DAPT® und INKSAVE®, Almec
Supplies BV, festgelegt wurden;
• Marktplätze: Online-Marktplätze wie Amazon, Bol.com und andere Plattformen,
auf denen Produkte an Verbraucher verkauft werden können.
Artikel 2: Allgemeines
Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag mit dem Verkäufer sowie für alle Produkte, die der Verkäufer liefert, auch wenn diese Produkte von Dritten geliefert werden.
Abweichungen vom Vertrag und diesen Bedingungen sind nur schriftlich und bei entsprechender Vereinbarung zwischen den Parteien zulässig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich abgelehnt.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft, und die nichtige Bestimmung wird automatisch durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem Zweck und der Bedeutung der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Artikel 3: Angebote und Offerten
Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und basieren auf den vom Käufer bereitgestellten Informationen. Die Angebote sind dreißig (30) Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Der Verkäufer ist erst an das Angebot gebunden, wenn der Käufer dieses innerhalb von dreißig (30) Tagen schriftlich bestätigt.
Die in den Angeboten genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Zollgebühren, Steuern, Abgaben und Versandkosten, sofern nicht anders angegeben. Wenn der Käufer ein ausländischer Kunde ist und keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt, wird Mehrwertsteuer berechnet.
Angebote, die auf externen Faktoren wie Rohstoffpreisen, Frachtkosten, Abgaben oder Wechselkursschwankungen basieren, sind stets unverbindlich.
Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
Der Verkäufer kann Preiserhöhungen vornehmen, wenn sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Lieferung Änderungen bei den Kosten ergeben, z. B. bei Rohstoffen, Löhnen, Transport usw.
Artikel 4: Ausführung des Vertrags
• Der Verkäufer
wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen.
• Der Verkäufer ist berechtigt, die Produkte durch Dritte liefern zu lassen.
• Der Käufer sorgt dafür, dass alle für die Ausführung des Vertrags
erforderlichen Angaben rechtzeitig dem Verkäufer zur Verfügung gestellt werden.
Wenn diese Angaben nicht rechtzeitig verfügbar sind, kann der Verkäufer die
Ausführung des Vertrags aussetzen und/oder zusätzliche Kosten berechnen.
• Wenn der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann der Verkäufer die Ausführung
einer Phase aussetzen, bis der Käufer die Ergebnisse der vorhergehenden Phase
genehmigt hat.
Artikel 5: Lieferung und Gefahrenübergang
• Die Lieferung
erfolgt an die vereinbarte Adresse (Incoterms 2010: DDP), sofern nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
• Wenn der Käufer die Lieferung verweigert oder die erforderlichen Angaben
nicht bereitstellt, kann der Verkäufer die Produkte auf Kosten und Risiko des
Käufers einlagern.
• Eine angegebene Lieferfrist ist unverbindlich und nicht bindend. Wird die
Lieferfrist überschritten, kann der Käufer schriftlich verlangen, dass die
Lieferung dennoch erfolgt.
• Der Verkäufer darf Produkte in Teillieferungen liefern, sofern nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen können separat in
Rechnung gestellt werden.
• Unsere aktuellen Bedingungen für Bestellungen und Versandkosten finden Sie
auf unserer Website www.almec.com > Häufig gestellte Fragen > Bestellen.
Artikel 6: Änderungen des Vertrags
• Wenn sich
während der Ausführung des Vertrags zeigt, dass Änderungen notwendig sind,
passen die Parteien den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen an.
• Änderungen können die Fertigstellungszeit beeinflussen; der Verkäufer wird
den Käufer darüber informieren.
• Änderungen können finanzielle und/oder qualitative Folgen haben; der
Verkäufer wird den Käufer im Voraus darüber informieren.
Artikel 7: Prüfung, Reklamationen und Rücksendungen
• Der Käufer muss
die Produkte bei Erhalt prüfen. Rücksendungen können nur innerhalb der
Garantiezeit und gemäß dem Rücksendeverfahren erfolgen.
• Rücksendungen müssen zunächst über das RMA-Formular beantragt werden.
• Produkte, die ohne RMA-Nummer oder mit einem falsch ausgefüllten Formular
zurückgesendet werden, werden nicht akzeptiert.
Artikel 8: Eigentumsvorbehalt
• Alle
gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle
Verpflichtungen vollständig erfüllt hat.
• Solange das Eigentum an den Produkten nicht übergegangen ist, darf der Käufer
diese Produkte nicht verpfänden oder Dritten Rechte daran einräumen, es sei
denn im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs.
Artikel 9: Zahlung
• Die Zahlung
erfolgt per Vorauszahlung oder Lastschrift und wird innerhalb von 1–2 Werktagen
eingezogen.
• Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, schuldet er Zinsen in Höhe von einem
Prozent (1 %) pro
Monat. Bei Zahlungsverzug trägt der Käufer alle Inkassokosten,
einschließlich gerichtlicher
Kosten.
Artikel 10: Garantie
• Die Garantie
auf Produkte ist auf die Garantie beschränkt, die vom Lieferanten des Produkts
dem Verkäufer gewährt wurde.
• Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Mangel ausschließlich
oder hauptsächlich auf Umstände zurückzuführen ist, die bei Lieferung nicht
ersichtlich waren.
Artikel 11: Gerichtliche und außergerichtliche Kosten
• Wenn der Käufer
seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, gehen alle vom Verkäufer entstandenen
Kosten zu Lasten des Käufers. Dies schließt auch Bußgelder wegen
Zahlungsverzugs ein.
• Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, einschließlich Kosten für
rechtliche Unterstützung, gehen zu Lasten des Käufers.
Artikel 12: Auflösung und Aussetzung
• Der Verkäufer
ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder aufzulösen,
ohne gerichtliches Einschreiten, wenn:
a. Der Käufer in Verzug ist, zum Beispiel wenn eine Forderung gegen den Käufer
erhoben wird oder wenn der Käufer für insolvent erklärt wird;
b. Der Käufer das Unternehmen verliert oder die unmittelbare Kontrolle darüber
verliert;
c. Der Käufer beim Abschluss des Vertrags um eine Sicherheit für die Erfüllung
seiner Verpflichtungen gebeten wurde und diese Sicherheit ausbleibt oder
unzureichend ist. Wird Sicherheit geleistet, entfällt die Aussetzung, es sei
denn, es tritt Verzögerung bei der Erfüllung auf;
d. Der Käufer unter Vormundschaft gestellt wird oder anderweitig die
Verfügungsgewalt über sein Vermögen oder Teile davon verliert;
e. Der Käufer die Zahlungsfrist überschreitet oder in sonstiger Weise seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt, einschließlich Verpflichtungen aus
früheren Verträgen.
• Der Käufer hat
ebenfalls das Recht, den Vertrag vorzeitig ohne gerichtliches Einschreiten
aufzulösen, wenn:
a. Umstände eintreten, die eine Erfüllung unmöglich machen oder nach Treu und
Glauben nicht länger zumutbar sind.
• Im Falle einer Auflösung ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag sofort zu beenden und Produkte, die im Eigentum des Verkäufers stehen, zurückzufordern.
• Bei Auflösung werden die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den durch die Vertragsbeendigung entstandenen Schaden zu ersetzen.
• Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Anweisungen des Käufers verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um Mängel, die direkt dem Verkäufer zuzurechnen sind.
• Wird der Vertrag aufgelöst, sind alle Forderungen sofort fällig. Der Käufer haftet für Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns und Transportkosten.
• Der Käufer kann den Vertrag nur nach schriftlicher Mitteilung an den Verkäufer und nach einer angemessenen Frist zur Behebung des Mangels durch den Verkäufer auflösen.
• Wird der Vertrag vom Käufer ohne Verschulden des Verkäufers gekündigt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, auf Erfüllung zu bestehen.
• Bei Auflösung oder Annahme der Kündigung durch den Verkäufer ist der Käufer verpflichtet, einen Prozentsatz von zwanzig Prozent (20 %) des insgesamt vereinbarten Betrags für die entstandenen Kosten zu zahlen.
Artikel 13: Rückgabe von Produkten
• Wenn der Verkäufer dem Käufer Produkte zur Verfügung gestellt hat, z. B. durch Lieferung, Übergabe oder auf andere Weise, muss der Käufer diese Produkte innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Beendigung, Auflösung oder Kündigung des Vertrags im Originalzustand zurückgeben.
• Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, den Schaden und die Kosten, einschließlich Ersatzkosten, dem Käufer in Rechnung zu stellen.
Artikel 14: Freistellung und Haftung
• Abgesehen von
berechtigten Ansprüchen aufgrund von Garantien haftet der Verkäufer nicht für
Schäden infolge der Ausführung des Vertrags.
• Die Haftung des Verkäufers für direkte Schäden ist auf den Rechnungswert der
betreffenden Produkte und/oder Dienstleistungen beschränkt.
• Der Verkäufer haftet nicht für indirekte Schäden, wie Folgeschäden,
entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Schäden durch
Verzögerungen.
• Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Unternehmensleitung.
• Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang
mit gelieferten Produkten und Dienstleistungen frei.
Artikel 15: Höhere Gewalt
• Keine der
Parteien ist verpflichtet, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, wenn ein Fall
höherer Gewalt eintritt, also Umstände, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
• Der Verkäufer kann sich auf höhere Gewalt berufen, wenn die Umstände, die die
Erfüllung unmöglich machen, nach dem Zeitpunkt eintreten, zu dem er seine
Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
• Dauert die Situation höherer Gewalt länger als zwei Monate an, hat der
Verkäufer das Recht, den Vertrag zu verlängern oder aufzulösen, ohne zu
Schadenersatz verpflichtet zu sein.
• Hat der Verkäufer bereits teilweise seine Verpflichtungen erfüllt, kann der
bereits erfüllte Teil in Rechnung gestellt werden.
Artikel 16: Freistellung
• Der Käufer
stellt den Verkäufer vollständig von allen Ansprüchen Dritter frei, die im
Zusammenhang mit geistigen Eigentumsrechten an vom Käufer zur Verfügung
gestellten Materialien oder Daten erhoben werden, die bei der Ausführung des
Vertrags verwendet werden.
• Stellt der Käufer dem Verkäufer Datenträger, elektronische Dateien oder
Software zur Verfügung, garantiert der Käufer, dass diese Datenträger, Dateien
oder Software virenfrei und fehlerfrei sind.
Artikel 17: Geistiges Eigentum
• Ungeachtet der
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält der Verkäufer die
ihm zustehenden Rechte und Befugnisse.
• Alle im Rahmen des Vertrags vom Verkäufer hergestellten Entwürfe, Skizzen,
Zeichnungen, Abbildungen, Filme, Software und sonstigen Materialien oder
(elektronischen) Dateien bleiben Eigentum des Verkäufers, unabhängig davon, ob
sie dem Käufer oder einem Dritten übergeben wurden, sofern nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde.
• Alle vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Dokumente wie Entwürfe, Skizzen,
Zeichnungen, Abbildungen, Filme, Software, (elektronische) Dateien usw. sind
ausschließlich für die Nutzung durch den Käufer bestimmt und dürfen vom Käufer
nicht ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers kopiert, geändert,
veröffentlicht oder mit Dritten geteilt werden, es sei denn, der Charakter der
Dokumente erfordert etwas anderes.
• Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das während der Ausführung der
Arbeiten erworbene Wissen für andere Zwecke zu verwenden, sofern dabei keine
vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.
Artikel 18: Vertraulichkeit
• Beide Parteien
verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit aller nicht öffentlichen
Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Vertrag, es sei denn, die
Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben.
• Bei Beendigung des Vertrags hat jede Partei die erhaltenen Unterlagen der
anderen Partei zurückzugeben. Darüber hinaus verpflichtet jede Partei ihre
Mitarbeiter und andere an der Ausführung des Vertrags Beteiligte zur
Geheimhaltung. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags in
Kraft.
Artikel 19: Keine Beschäftigung von Personal des Verkäufers
Während der Laufzeit des Vertrags und für ein Jahr nach dessen Beendigung darf der Käufer ohne vorherige Absprache kein Personal des Verkäufers einstellen oder zu beschäftigen versuchen, in Übereinstimmung mit den Anforderungen von Treu und Glauben. Dies gilt auch für Personal von Unternehmen, die der Verkäufer zur Ausführung des Vertrags eingeschaltet hat, sofern dieses Personal an der Ausführung des Vertrags beteiligt ist (oder war).
Artikel 20: Drittbegünstigung
Die Bestimmungen über den Ausschluss und die Beschränkung der Haftung sowie die Freistellung durch den Verkäufer und die Beendigung/Verjährung von Forderungen gelten ebenfalls für die Mitarbeiter des Verkäufers und die von ihm eingeschalteten Dritten sowie für die Mitarbeiter dieser Dritten.
Artikel 21: Streitigkeiten
• Alle
Streitigkeiten, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit
diesem Vertrag entstehen, werden dem zuständigen Gericht in Almelo,
Niederlande, vorgelegt.
• Die Parteien müssen zunächst versuchen, eine Lösung im gegenseitigen
Einvernehmen zu finden, bevor sie den Rechtsweg beschreiten.
• Streitigkeiten müssen innerhalb eines Jahres nach Entstehung des Anspruchs
und nachdem dieser der klagenden Partei bekannt wurde, dem zuständigen Gericht
vorgelegt werden.
Artikel 22: Anwendbares Recht
Jeder Vertrag und jede rechtliche Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegt dem niederländischen Recht, mit Ausnahme des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht), das ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Artikel 23: Inkassokosten
• Befindet sich
der Käufer im Verzug oder kommt er einer oder mehreren seiner Verpflichtungen
nicht nach, gehen alle angemessenen außergerichtlichen Kosten zur Erlangung der
Zahlung zu Lasten des Käufers.
• Im Falle einer Geldforderung schuldet der Käufer in jedem Fall:
über die ersten
€ 6.500,- 15 %
über den weiteren Betrag bis € 13.000,- 10 %
über den weiteren Betrag bis € 32.500,- 8 %
über den weiteren Betrag bis € 130.000,- 5 %
über den weiteren Betrag 3 %
• Weist der Verkäufer nach, dass ihm höhere, vernünftigerweise notwendige Kosten entstanden sind, so sind auch diese erstattungsfähig.
Artikel 24: Markenschutz
• Die Marken
SQOON®, STORSON®, A-DAPT® und INKSAVE® sind ausschließliches Eigentum des
Verkäufers und werden durch nationale sowie internationale Gesetze zum
Markenschutz und geistigen Eigentum geschützt.
• Die Händler dürfen die Marken SQOON®, STORSON®, A-DAPT® und INKSAVE® nur
gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mit dem im Voraus genehmigten
Marketingmaterial verwenden, das vom Verkäufer bereitgestellt wurde.
• Es ist verboten, die Marken SQOON®, STORSON®, A-DAPT® und INKSAVE® für andere
Produkte zu verwenden als die, die ausdrücklich von den Markeninhabern
genehmigt wurden.
Artikel 25: Einschränkungen beim Verkauf auf Marktplätzen
• Nur Premium+
Händler sind berechtigt, Produkte der Marken SQOON®, STORSON®, A-DAPT® und
INKSAVE® auf Marktplätzen zu verkaufen.
• Der Verkauf auf einem Marktplatz ohne Premium+ Händler-Status ist verboten.
• Händler müssen ihren Status als Premium+ Händler durch eine vom Verkäufer
genehmigte Richtlinie nachweisen.
• Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Zugang zum Verkauf auf
Marktplätzen zu überprüfen und für Händler einzuschränken, die die Bedingungen
der Premium+ Händler nicht einhalten.
Artikel 26: Produktqualität und Verkaufsbedingungen
• Alle Produkte
von SQOON®, STORSON®, A-DAPT® und INKSAVE®, die auf Marktplätzen angeboten
werden, müssen den vom Verkäufer festgelegten Qualitätsstandards entsprechen.
• Premium+ Händler sind verpflichtet, die Produkte ausschließlich in dem
Zustand zu verkaufen, in dem sie vom Verkäufer geliefert wurden, ohne jegliche
Veränderung oder Fälschung des Produkts.
• Premium+ Händler müssen beim Verkauf auf Marktplätzen eine transparente,
faire Preisgestaltung und einen kundenfreundlichen Service gewährleisten.
Artikel 27: Verstöße und Sanktionen
• Die
Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Entzug des
Premium+ Händler-Status, zur Beendigung der Geschäftsbeziehung und zum
Ausschluss vom Zugang zum Login-Bereich der Website www.almec.com führen und/oder rechtliche Schritte durch
den Verkäufer nach sich ziehen.
• Bei einem Verstoß gegen die Markenrechte von SQOON®, STORSON®, A-DAPT® und
INKSAVE®, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unrechtmäßige Nutzung der
Marken, Verkauf durch nicht autorisierte Händler oder Verkauf gefälschter
Produkte, behält sich der Verkäufer das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen,
einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatz und der Beendigung des
Vertrags in jeglicher Form.
Artikel 28: Geistiges Eigentum
• Alle geistigen
Eigentumsrechte in Bezug auf die Marken SQOON®, STORSON®, A-DAPT® und INKSAVE®,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf Markenregistrierungen, Designs,
Bilder, Videos und Urheberrechte, bleiben Eigentum des Verkäufers.
• Es ist strengstens untersagt, die Marken, Logos und sonstigen geistigen
Eigentumsrechte von SQOON®, STORSON®, A-DAPT® und INKSAVE® ohne vorherige
schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu verwenden.
Almec Supplies BV